Diese Leistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen, da sie über das Wirtschaftlichkeitsgesetz (§12 SGBV) hinausgehen. Daher werden Ihnen diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt. Als Selbstzahler erhalten Sie vorab eine Honorarvereinbarung, in der die Kosten der in Anspruch genommenen Igelleistung festgelegt werden. Aufgrund der verschiedenen Angebotsmöglichkeiten in diesem Rahmen können hier keine festen Kostenangaben stattfinden. Bitte erfragen Sie persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular die entsprechenden Kosten Ihrer gewünschten Leistung.
Die Termine erfolgen nach Vereinbarung. Bei Ausfall gilt auch hier die 24-Stunden-Regelung. D. h., sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, damit eine Umplanung zeitgerecht erfolgen kann. Bei zu spät abgesagten Terminen wird Ihnen der versäumte Termin in Rechnung gestellt.